Immobilienkauf – Kosten und Erwerbssteuer
Neben dem zu zahlenden Kaufpreis fallen beim Erwerb von Wohneigentum auch andere erhebliche “Nebenkosten” an, die sich aus verschiedenen Positionen zusammensetzen.
Folgende Kosten und Erwerbsteuern kommen auf Grundstückserwerber zu:
1.Notarkosten
2.Grunderwerbssteuer
3.Grundbuchamt
4.Maklerprovision
1. Notarkosten
Immobilienkaufverträge unterliegen der notariellen Beurkundung.
Fehlt es an der notariellen Beurkundung, ist der Kaufvertrag schlicht nichtig (§§ 125, 311b BGB), es sei denn, es kommt im Wege des Vollzugs des Rechtsgeschäfts durch Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch zur Heilung des Formmangels (§ 311b Absatz 1 Satz 2 BGB).
Denn der Notar beurkundet folgende Rechtsgeschäfte sprich :
-Kaufvertrag,
-Auflassung,
-Grundschuldbestellung
Weiterhin ist er dazu befugt; die Gewerbe ins Grundbuch eintragen zu lassen.In der Regel belaufen sich seine Gebühren auf etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises.
2.Grunderwerbssteuer
Der Erwerb von Grundeigentum stellt ein Grunderwerbsteuerpflichtiges Verpflichtungsgeschäft dar. Eine Ausnahme hiervon besteht nur in folgenden Fällen:
Beim Verkauf an den Ehegatten,
Bei Nachlassteilungen und
Beim Verkauf einer Immobilie an Abkömmlinge und Vorfahren in erster Linie.
Wird eine Immobilie von den Großeltern an Enkelkinder oder umgekehrt verkauft, ist dieses Verkaufsgeschäft von der Grunderwerbsteuer befreit.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel etwa 5 % des Kaufpreises. Sie wird jedoch je nach Bundesland festgelegt. In Hamburg werden beispielsweise Grunderwerbsteuern in Höhe von etwa 4,5 % des Immobilienkaufpreises fällig – in Schleswig-Holstein dagegen stattliche 6,5%.
3.Grundbuchamt
Das Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist, welches wiederum für die Eintragungsanträgen und Löschungen im Grundbuch zuständig ist, erhebt Gebühren in Höhe von etwa 0,3 % des Verkaufspreises.
4.Maklerprovision
Regelmäßig wird der Immobilienkauf durch einen spezialisierten Immobilienmakler vermittelt.
Die Vermittlungsprovision des Maklers beträgt im Bundesdurchschnitt inklusive gesetzlicher Mehrwersteuer etwa 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises.
Da es sich bei den Maklergebühren nicht um einen gesetzlich festgelegten Tarif handelt, sollte in jedem Fall der Beauftragung eines Maklers die Höhe der Maklergebühr verhandelt werden.
Kein Makler lässt sich gerne ein Geschäft entgehen. Dies sollten Sie bei der freien Verhandlung über die Höhe der Maklerprovisionen für sich nutzen!
Quelle: https://www.recht-finanzen.de