{"id":4038,"date":"2016-10-05T17:00:41","date_gmt":"2016-10-05T15:00:41","guid":{"rendered":"http:\/\/lifestyle-immo24.de\/?page_id=4038"},"modified":"2017-08-23T19:54:17","modified_gmt":"2017-08-23T17:54:17","slug":"immobilien-versteigern","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lifestyle-immo24.de\/en\/immobilien-versteigern\/","title":{"rendered":"Immobilien Versteigern"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"guide-title\">Freiwillige Versteigerung von Immobilien &#8211; diese Vorteile haben Sie als Eigent\u00fcmer<\/h1>\n<p>Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen m\u00f6chten, haben Sie mehrere M\u00f6glichkeiten. Eine davon ist die freiwillige Versteigerung. Sie gilt als seri\u00f6s und transparent. Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer haben beide Vorteile. Sie als Eigent\u00fcmer k\u00f6nnen Ihr Anwesen in einem von Ihnen festgelegten Zeitraum zu dem bestm\u00f6glichen Preis verkaufen und der K\u00e4ufer erh\u00e4lt ein Haus zu einem fairen Preis. Diese Vermarktungsform ist nicht mit einer Zwangsversteigerung zu vergleichen, vielmehr handelt es sich hier um ein v\u00f6llig anderes Szenario.<\/p>\n<h2>F\u00fcr diese Immobilien eignet sich eine freiwillige Versteigerung<\/h2>\n<p>Bei einer freiwilligen Versteigerung oder privaten Auktion wird zun\u00e4chst der Verkehrswert des Geb\u00e4udes ermittelt. Das kann durch Gutachter oder Sachverst\u00e4ndige geschehen. Aufgrund dieses Gutachtens legen Sie als Eigent\u00fcmer der Immobilie ein Mindestgebot fest, unter dem kein Zuschlag erfolgen darf. Wer sich f\u00fcr Ihre Immobilie interessiert, kann diese besichtigen und ein Gebot abgeben. So haben Sie die Gewissheit, dass Sie den h\u00f6chsten Preis f\u00fcr Ihr Objekt bekommen, der sich gleichzeitig am derzeitigen Markt orientiert.<\/p>\n<p>Geeignet ist diese Art der Versteigerung f\u00fcr alle Immobilien. Vor allem bei Immobilien mit gro\u00dfer Nachfrage, Anwesen, die vor der Zwangsverwertung stehen oder auch f\u00fcr Notverk\u00e4ufe ist die freiwillige Versteigerung f\u00fcr den Eigent\u00fcmer sinnvoll. Immobilien-Auktionatoren, die eine solche Versteigerung durchf\u00fchren m\u00f6chten, m\u00fcssen zur Erlangung der Erlaubnis verschiedene Kriterien erf\u00fcllen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem eine hohe Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung, ein hervorragender Leumund und pers\u00f6nliche Zuverl\u00e4ssigkeit. \u00dcberwacht werden Immobilienversteigerungen von der zust\u00e4ndigen Industrie- und Handelskammer sowie vom verantwortlichen Ordnungsamt.<\/p>\n<h3>Vorteile der Verwertung von Immobilien \u00fcber eine freiwillige Immobilienversteigerung<\/h3>\n<p>In vielen L\u00e4ndern geh\u00f6ren freiwillige Immobilienversteigerungen l\u00e4ngst schon zum Mittel der Wahl, wenn man als Eigent\u00fcmer sein Anwesen verkaufen m\u00f6chte. In Deutschland gibt es freiwillige Immobilienversteigerungen seit 1985. Die Vorteile f\u00fcr den K\u00e4ufer liegen auf der Hand: Er kann schnell und sicher ein Objekt kaufen, wobei die Abwicklung transparent verl\u00e4uft. F\u00fcr den Eigent\u00fcmer hat diese Form des Immobilienverkaufs ebenfalls gro\u00dfe Vorteile. Er kann sein Haus zum aktuellen Marktpreis verkaufen und dabei die Zahlungsbereitschaft der K\u00e4ufer voll nutzen. Da er ein Mindestgebot festsetzen kann, besteht auch nicht die Gefahr, das Objekt unter Preis hergeben zu m\u00fcssen. Vielmehr geben alle potentiellen Interessenten ihr Gebot ab, wobei dann das h\u00f6chste Gebot in der Versteigerung den Zuschlag erh\u00e4lt. Der K\u00e4ufer bekommt so seine gew\u00fcnschte Immobilie, ohne erst in langwierige Preis- oder Vertragsverhandlungen treten zu m\u00fcssen. Zudem kann er den Preis bieten, den er f\u00fcr angemessen h\u00e4lt.<\/p>\n<h3>Freiwillige Versteigerung ist eine zeitsparende Option f\u00fcr Haus-Verk\u00e4ufer<\/h3>\n<p>Sie als Eigent\u00fcmer profitieren ebenfalls. Sie haben durch die freiwillige Immobilienversteigerung immer ein absch\u00e4tzbares Zeitfenster. Durch den festgelegten Auktionstermin wissen Sie immer, wann Sie Ihre Immobilie verkaufen k\u00f6nnen. Versuchen Sie Ihr zum Verkauf stehendes Haus oder Ihre Eigentumswohnung durch Zeitungsinserate oder durch Makler auf den Markt zu bringen, wissen Sie nie genau, wie lange sich der eventuelle Verkauf hinausz\u00f6gern kann. Wann potenzielle Interessenten erscheinen, wissen Sie ebenso wenig. Auch die Preis- und Verkaufsverhandlungen k\u00f6nnen sich endlos in die L\u00e4nge ziehen. Gerade dann, wenn Sie Ihr Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft haben m\u00f6chten, ist die freiwillige Versteigerung eine zeitsparende Option. Da Sie im Vorfeld bereits die Bietbedingungen festlegen, kommt es erst gar nicht zu langwierigen Verkaufsverhandlungen. So haben Sie als Eigent\u00fcmer der Immobilie viel mehr Spielraum und k\u00f6nnen Ihr Haus zu Ihren Bedingungen verkaufen. In der Regel ist es bei einer freiwilligen Immobilienversteigerung so, dass der erzielte Kaufpreis f\u00fcr Ihre Immobilie dem jeweiligen Marktwert entspricht.\u00a0\u00dcber den Bieterwettbewerb wird in der Versteigerung dann das H\u00f6chstgebot erzielt. So haben Sie als Verk\u00e4ufer den Vorteil, Ihr Haus nicht unter Preis zu verkaufen und gleichzeitig das h\u00f6chste Angebot herauszuholen, das f\u00fcr Ihr Geb\u00e4ude derzeit am Markt m\u00f6glich ist.<\/p>\n<h3>F\u00fcr wen und was ist eine freiwillige Versteigerung geeignet?<\/h3>\n<p>Eine freiwillige Immobilienversteigerung ist f\u00fcr private und kommerzielle Immobilieneigent\u00fcmer m\u00f6glich. Dazu z\u00e4hlen auch Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften sowie Banken und Versicherungen. Geeignet ist diese Versteigerungsform f\u00fcr Eigentumswohnungen, Einfamilienh\u00e4user, Zwei- und Mehrfamilienh\u00e4user und Villen. Auch unbebaute Grundst\u00fccke, Bauland, Bauernh\u00f6fe und Ackerfl\u00e4chen k\u00f6nnen im Rahmen einer freiwilligen Versteigerung verkauft werden. Ebenso sind \u00a0Stallgeb\u00e4ude, forstwirtschaftliche Fl\u00e4chen, Gewerbeobjekte, Hallen und Hotels zu finden.<\/p>\n<h3>Ablauf bei einer freiwilligen Immobilienversteigerung<\/h3>\n<p>Wenn Sie Ihr Haus zur Versteigerung einliefern, wird das Objekt zun\u00e4chst einmal bewertet. Gemeinsam mit dem beauftragten Immobilienversteigerer werden nun die M\u00f6glichkeiten er\u00f6rtert, die Sie als Eigent\u00fcmer der Immobilie haben. Auch die Details zur Abwicklung werden festgelegt. Im Falle der erfolgreichen Versteigerung erh\u00e4lt der Auktionator eine festgelegte Courtage. Zudem haftet er Ihnen als Eigent\u00fcmer gegen\u00fcber f\u00fcr die sachgem\u00e4\u00dfe Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Auktion gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen. Sind die Versteigerungsbedingungen vereinbart, gelten diese f\u00fcr Sie als Eigent\u00fcmer der Immobilie und den sp\u00e4teren K\u00e4ufer als verbindlich. Ebenso sind diese Bestandteil des Kaufvertrages. Wie das Versteigerungsobjekt beworben wird, richtet sich nach den M\u00f6glichkeiten und Gegebenheiten des Immobilienauktionators. In der Regel wird das Objekt entweder in einem Auktionskatalog vorgestellt oder auch auf der Webseite des Unternehmens bekannt gemacht. Ebenso erscheint es in verschiedenen Printmedien. Wer sich nun f\u00fcr Ihre Immobilie interessiert, kann sich von dem beauftragten Immobilienversteigerer beraten lassen und nach Terminvereinbarung das Anwesen besichtigen. Zudem erhalten die Interessenten die erforderlichen Unterlagen und, sofern vorhanden, entsprechende Gutachten.<\/p>\n<h3>So verl\u00e4uft die Auktion<\/h3>\n<p>Wer als Bieter an der Auktion teilnehmen m\u00f6chte, muss sich dazu anmelden. Dazu reicht im Allgemeinen die Vorlage eines amtlichen Ausweises. Wenn die freiwillige Immobilienversteigerung beginnt, werden die infrage kommenden Immobilien aufgerufen und Details erl\u00e4utert. Die Mindestgebote werden verlesen und es wird um Abgabe von h\u00f6heren Geboten gebeten. Diese erfolgen durch die Bieter per Handzeichen. Die Steigerungsraten, in denen geboten werden kann, werden zuvor vom Veranstalter der Auktion festgelegt und den Bietern bekannt gegeben. Ist das h\u00f6chste Gebot erreicht, erh\u00e4lt der Meistbietende den Zuschlag. Dieser erfolgt mit dem dritten Hammerschlag. Hat der K\u00e4ufer den Zuschlag erhalten, steht nun noch die notarielle Beurkundung aus. Die Beurkundung erfolgt unmittelbar nach der Versteigerung. Somit kommt der Kaufvertrag zustande.<\/p>\n<p>Im Falle, dass Sie als Eigent\u00fcmer der Immobilie den Zuschlag versagen, entstehen dem Meistbietenden keine Kosten. Allerdings ist dieser Fall sehr unwahrscheinlich, da das H\u00f6chstgebot nie unter dem Preis liegt, den Sie als Mindestverkaufspreis festgelegt haben. Das Aufgeld, das bei manchen Immobilien f\u00e4llig wird, m\u00fcssen Sie als Alt-Eigent\u00fcmer der Immobilie nicht bezahlen. Dieses wird vom K\u00e4ufer beglichen und ist mit der Maklerprovision vergleichbar. F\u00e4llig ist es mit dem Abschluss des Kaufvertrages. Ob f\u00fcr ein Objekt Aufgeld verlangt wird, ist immer aus den Angebotsunterlagen zu ersehen. Wollen Sie sich eingehender mit dieser Thematik besch\u00e4ftigen, finden Sie entsprechende Sachb\u00fccher.<\/p>\n<h2>Verfahren und Kosten einer freiwilligen Versteigerung<\/h2>\n<p>Wenn Sie Ihre Immobilie versteigern lassen m\u00f6chten, beauftragen Sie ein Immobilien-Unternehmen mit der Durchf\u00fchrung eines Auktionsverfahrens. Danach wird ein Wertgutachten erstellt und gemeinsam mit Ihnen als Eigent\u00fcmer des Objektes ein Mindestgebot festgelegt. Bietet jemand im Auktionsverfahren weniger als das von Ihnen festgelegte Mindestgebot, darf kein Zuschlag erteilt werden. So k\u00f6nnen Sie immer sicher sein, dass Sie den gew\u00fcnschten Preis f\u00fcr Ihre Immobilie erhalten. Ist der Mindestpreis vereinbart, wird ein Verfahrenszeitplan aufgestellt. So wissen Sie immer, bis zu welchem Zeitpunkt Ihr Haus verkauft wird. Das hat f\u00fcr Sie als Eigent\u00fcmer der Immobilie, gleich ob Fertighaus oder Villa den Vorteil, dass Sie zeitorientiert vorgehen k\u00f6nnen. Nachdem das Immobilien-Unternehmen Ihre Immobilie beworben hat und sich Interessenten gemeldet haben, werden Besichtigungen durchgef\u00fchrt und die Bonit\u00e4t von Kaufinteressenten gepr\u00fcft. Das hat f\u00fcr Sie als Eigent\u00fcmer des Objektes den Vorteil, dass nur zahlungskr\u00e4ftige Bieter bei der Auktion mitbieten werden. Nachdem die Auktion durchgef\u00fchrt wurde, bekommt das H\u00f6chstgebot den Zuschlag und es kommt zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Ihnen als Einlieferer des Objektes, also als Verk\u00e4ufer, ist ein Verkauf zum h\u00f6chstm\u00f6glichen Marktpreis und in einer sehr kurzen Vermarktungszeit m\u00f6glich. Dem Bieter, der den Zuschlag erh\u00e4lt, entstehen folgende Kosten: neben dem Kaufpreis je nach Immobilie ein Aufgeld, die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten f\u00fcr die Eigentums\u00fcbertragung.<\/p>\n<h2>Wie Sie als Eigent\u00fcmer einer Immobilie den Immobilienwert ermitteln<\/h2>\n<p>Bevor Ihr Objekt, sei es eine Eigentumswohnung oder ein Bauernhaus, in einer freiwilligen Versteigerung verkauft wird, empfiehlt es sich, ein Immobiliengutachten anfertigen zu lassen. Das hat f\u00fcr Sie als Eigent\u00fcmer der Immobilie den Vorteil, dass Sie den Wert Ihres Anwesens genau kennen. Ein Immobiliengutachten dient der Bewertung von Immobilien und ermittelt den Verkehrswert, also den derzeitigen Marktwert, des Objektes. Erstellt werden k\u00f6nnen diese Gutachten von Sachverst\u00e4ndigen, deren Kosten sich je nach dem Wert des Besitztums und dem Schwierigkeitsgrad der Begutachtung richten. Bevor Sie ein Gutachten in Auftrag geben, sollten Sie auf eine schriftliche Kostenvereinbarung bestehen.<\/p>\n<h3>Was ist ein Wertgutachten?<\/h3>\n<p>Der Begriff Wertgutachten bezeichnet ebenfalls ein Immobiliengutachten, bei dem der Gutachter verschiedene Verfahren wie das Vergleichswert-, Sachwert-, und Ertragswertverfahren anwendet. Wie der Verkehrswert ermittelt wird, ist vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch geregelt. Er bestimmt letztendlich den Wert der Immobilie. Damit der Verkehrswert ermittelt werden kann, sollten Sie dem Sachverst\u00e4ndigen die ben\u00f6tigten Unterlagen zur Verf\u00fcgung stellen. Dazu geh\u00f6ren Grundbuchausz\u00fcge, Flurkarte, Bauzeichnungen, Mietvertr\u00e4ge etc. Wie der Aufbau eines solchen Gutachtens auszusehen hat, ist gleichfalls vorgeschrieben. Nach den Beschreibungen des Grundst\u00fccks werden die Berechnungen f\u00fcr die drei oben genannten Verfahren aufgelistet. Das Vergleichswertverfahren kommt bei Eigentumswohnungen oder Wohngeb\u00e4uden in Betracht. Der Wert wird hier durch einen Vergleich ermittelt, in dem \u00e4hnliche Geb\u00e4ude bzw. Wohnungen als Vergleich herangezogen werden.<\/p>\n<h3>Der Unterschied zwischen Sachwertverfahren und Eigenwertverfahren<\/h3>\n<p>Das Sachwertverfahren wird insbesondere dann genutzt, wenn es nicht haupts\u00e4chlich auf den Ertrag ankommt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie als Eigent\u00fcmer in einer selbst genutzten Immobilie leben. Grunds\u00e4tzlich geht es bei diesen Berechnungen darum, welche Kosten entstehen w\u00fcrden, wenn Sie einen Ersatz des Hauses erstellen lassen m\u00fcssen. Die Abnutzung wird nat\u00fcrlich ebenfalls mit bewertet und von den Neubau-Kosten abgezogen.<\/p>\n<p>Das Ertragswertverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn Sie Mehrfamilienh\u00e4user und Gewerbeimmobilien bewerten lassen m\u00f6chten. Hier geht es in erster Linie um die Ertr\u00e4ge, die sich mit diesen Geb\u00e4uden erzielen lassen. Grundlage der Berechnungen ist hierbei die Jahresrohmiete. Das sind die Gelder, die ein Mieter f\u00fcr ein Jahr zu bezahlen hat. Auch der Liegenschaftszins flie\u00dft mit in die Kalkulation ein. Muss ein Verkehrswertgutachten erstellt werden, wird ein Gutachter m\u00f6glichst alle drei Verfahren anwenden. Allerdings kommt es hier auch immer darauf an, um welche Art Immobilie es sich handelt und welche Nutzung bei dieser jetzt und k\u00fcnftig von zentraler Bedeutung ist. Wenn Sie Ihre Immobilie im Rahmen einer freiwilligen Immobilienversteigerung anbieten, wird Ihnen durch das beauftragte Immobilien-Unternehmen meist die Erstellung eines verg\u00fcnstigten Wertgutachtens angeboten. Bedenken Sie immer, dass das Wertgutachten f\u00fcr Sie nur Vorteile hat. Es f\u00fchrt zu mehr Sicherheit bei den Bietern, da das Risiko f\u00fcr diese minimiert wird und macht im Endeffekt so einen h\u00f6heren Kaufpreis f\u00fcr Sie wahrscheinlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Freiwillige Versteigerung von Immobilien &#8211; diese Vorteile haben Sie als Eigent\u00fcmer Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen m\u00f6chten, haben Sie mehrere M\u00f6glichkeiten. Eine davon ist die freiwillige Versteigerung. Sie gilt als seri\u00f6s und transparent. Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer haben beide Vorteile. 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